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Publikation im Anzeiger Interlaken

Burgergemeinde

Ordentliche Versammlung

Montag, 12. Mai 2025, 20.00 Uhr Schulungsraum Baumpflege Dietrich GmbH, Därligen

Traktanden:

1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024 und Bewilligung von Nachkrediten

2. Kreditabrechnung Maschinenweg Stutzwald

3. Orientierungen

4. Verschiedenes


Aktenauflage

Die Jahresrechnung kann ab 1. Mai 2025 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen bzw. bezogen werden. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar.

Protokollauflage

Das Protokoll zu dieser Burgerversammlung liegt ab dem 2. Juni 2025 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf. Zusätzlich ist es auf der Homepage der Burgergemeinde Därligen www.burger-daerligen.ch einsehbar. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Burgerrat gemacht werden. Der Burgerrat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 70 OgR).


Rechtsmittel

Gegen die Beschlüsse der Burgerversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff Gesetz über die Verwaltungspflege).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Burgerversammlung sofort gerügt werden (Art. 42 Verfahren der Burgerversammlung).

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger, welche im Kanton Bern wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht der Burgergemeinde Därligen besitzen freundlich eingeladen. Nicht in Därligen wohnhafte Burgerinnen und Burger müssen sich vorgängig ins Burgerregister eintragen lassen.

Därligen, 7.April 2025

Der Burgerrat