Sowohl in der Staatsverfassung als auch im Gemeindegesetz des Kantons Bern werden die Aufgaben der Burgergemeinden wie folgt umschrieben:
„Die Burgergemeinden setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein. Sie nehmen ihre angestammten Aufgaben wahr.“
Die Burgergemeinde Därligen ist wie die Einwohnergemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nach Gemeindegesetz und untersteht der kantonalen Aufsicht.
Die wichtigste und zentrale Aufgabe in Därligen ist die Pflege, die nachhaltige Nutzung und der natürliche Schutz des Waldes.
Anders als die Einwohnergemeinde finanziert die Burgergemeinde ihre Aufgaben nicht aus Steuereinnahmen, sondern vollumfänglich aus Erträgen ihres Vermögens. Zudem ist die Burgergemeinde im Gegensatz zur Einwohnergemeinde steuerpflichtig.
Burgernutzen:
Die Burgergemeinde Därligen richtet keinen Burgernutzen aus.