Bis zur Reformation waren die Kirchen zuständig für die Armenpflege,
danach waren es die Dörfer. Im 17. Jahrhundert stieg die sogenannte
Armenlast. Dies führte dazu, dass die Dörfer einander die Armen
gegenseitig zuschoben, oder die mittellosen Bettler verdeckt von Ort zu
Ort auf der Suche nach Lebensmitteln und Unterkunft herumzogen. In der
Folge erliess die Berner Regierung im Jahre 1676 und 1679 das sogenannte
«Bettelmandat», um etwas Ordnung in dieses Geschehen zu bringen. Jetzt
musste jede Gemeinde alle ihre Einwohner, ob arm oder reich, als Burger
anerkennen und jedem, der weiterzog, einen Heimatausweis ausstellen und
darin versprechen, ihn jederzeit wieder aufzunehmen. Damit wurde das
typische schweizerische Gemeindebürgerrecht geschaffen. Unbeabsichtigter
Nebeneffekt war, dass damit der Personenkreis definiert wurde, welcher
sich künftig als Burger einer Gemeinde bezeichnen konnte. Nach
Hungersjahren wegen Kartoffelkrankheit beschloss beispielsweise eine
ausserordentliche Burgergemeindeversammlung in Därligen am 18. März 1850
auswanderungswilligen Burgern eine Beisteuer zwischen 50 und 200 Franken
auszurichten.
Die Burgergemeinde Därligen in der heutigen Form ist erst ums Jahr 1830 entstanden.
Laut Gemeindeversammlungsprotokoll vom 15.10.1857 haben die Einwohner- und
die Burgergemeinde in getrennten Versammlungen die Gemeindegüter ausgeschieden.
Gestützt darauf wurde die Burgergemeinde als ehemalige alemannische Gemeinschaft
verpflichtet, zugunsten der zu bildenen Einwohnergemeinde Güter abzutreten.
Därligen als oberstes Dorf am linken Thunersee liegt zwischen Därliggrat und
dem See, der tiefste Punkt befindet sich auf 567 m, der höchste auf 1'929 Meter
über Meer. Därligen gehört zum Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli. In Därligen
wohnen ca. 420 Personen, davon ca. 15 % BurgerInnen. Die politische Gemeinde
hat eine Fläche von 949 ha, wovon 434 oder 46 % im Besitz der Burgergemeinde
sind. Der Burgerbesitz besteht zum grössten Teil aus Wald, nämlich 340 ha sowie
Wiesland und unproduktivem Boden. Der Nadelholzanteil beträgt etwas mehr als
50 % (60 % Fichte, 35 % Tanne, 5 % Lärche). Das Laubholz setzt sich zusammen
aus 70 % Buchen, 20 % Bergahorn, 10 % übrige (Linde, Esche, Nussbaum, Kirsche,
Ulme und Eiche). Ein grosser Teil des Waldes ist Schutzwald, der entsprechend
aufwendig gepflegt werden muss. Ohne Subventionen von Bund und Kanton kann
der Wald kaum kostendeckend bewirtschaftet werden. Weil eine Burgergemeinde
über keine Steuerhoheit verfügt und Därligen wenig andere Einkünfte hat, ist
es schwierig die Laufende Rechnung ausgeglichen zu halten.
Typische Burgergeschlechter sind