Mitglieder
Walter Dietrich
Präsident
Aufgaben
- Vorsitz Burgerversammlung
- Vorsitz Burgerrat
- Verwaltungsbetrieb
- Budget, Finanzen
Monika Schärz
Vizepräsidentin
Aufgaben
- Vertretung Burgerpräsident
- Alpschaft
- Allmend
- Verträge
Daniela Steuri
Burgerrat
Aufgaben
- Bäche
- Weganlagen
- Deponie Lee
- Forst
Justin Ceronio
Burgerrat
Aufgaben
- Besondere Aufgaben
Patricia Stauffer
Burgerschreiberin / Burgerkassierin
Aufgaben
- Administrative Aufgaben
Mitgliedschaften
1 Aufsicht
- Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
- Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR
- Amt für Wald und Naturgefahren, Waldabteilung Alpen
- BAFU Bundesamt für Umwelt
2 Verbandsmitgliedschaften
- Weggenossenschaft Abendberg (Wilderswil, Därligen, Saxeten)
- Waldbesitzerverband Frutigland
- Gemeindeverband für die Erhaltung der Wälder in der Region Oberland Ost (GEWO)
Mitglied/Geldgeber sind die politischen Gemeinden im ehemaligen Amtsbezirk Interlaken. Die BGD erhält Beiträge an die Holzernte, Jungwuchspflege und an Weganlagen nach Schadenereignissen
3 Mitgliedschaften regional
- Verband Berner Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen
- Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen
- Lignum Holzwirtschaft Bern bzw. BEO HOLZ, angeschlossen Berner Holzförderungsfonds BHFF
4 Mitgliedschaft kommunal
- Weggenossenschaft Rösti – Stutzwald, Därligen
Burgergemeindeversammlung
Oberstes Organ sind die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger mit Wohnsitz im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli. Sie treffen sich jährlich mindestens zu zwei Versammlungen. Im ersten Halbjahr zur Genehmigung der Rechnung und im zweiten Halbjahr zur Beschlussfassung über das Budget der Erfolgsrechnung. Sie wählen den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die Burgerräte.
Stimmberechtigt sind
- Burgerinnen und Burger, die in Därligen Wohnsitz haben und Auswärtige mit Wohnsitz im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli, die sich im Stimmregister eingetragen haben
- in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und das Burgerrecht von Därligen besitzen.
- Die Stimmberechtigten werden gebeten, Mitteilungen betreffend Adresse oder Zivilstand der Burgergemeinde zu melden, damit Informationen zuverlässig zugestellt werden können.
Auswärts wohnende Burgerinnen und Burger haben sich zur Ausübung ihres Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burgerinnen und Burger von Därligen eintragen zu lassen.